Die reguläre Einwanderung auf unseren Arbeitsmarkt von dafür geeigneten Arbeitskräften scheitert an zwei Dingen: Ich darf Sie an etwas erinnern. Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dr. Jurisch, erlauben Sie, dass ich unmittelbar einen Punkt aufnehme, den Sie genannt haben. Sie haben davon gesprochen, die reguläre Einwanderung auf den Arbeitsmarkt wäre in den letzten Jahren nicht ordentlich von uns gestaltet worden. Im Vergleich der OECD-Staaten hat Deutschland die höchsten Steuern und Abgaben, gleich nach Belgien. Deswegen ist es für diese Menschen nicht attraktiv, zu uns einzuwandern. Der zweite Punkt ist, dass diese Menschen keine Termine bei den Auslandsvertretungen bekommen. Diese Dinge sind zu organisieren aus dem Auswärtigen Amt. Das Auswärtige Amt wird seit 1966 ausschließlich von Politikern geführt – sie sind für diese Organisation verantwortlich –, die Parteien der heutigen Ampelkoalition angehören. Insoweit würde ich Sie bitten, da mal nachzuschärfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es Ihnen dieses Mal, ehrlicherweise gesagt, ein kleines bisschen schwergemacht. Wir haben einfach nur die Aussage Ihres Bundeskanzlers Olaf Scholz aufgenommen, die er mit allen Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam getroffen hat, nämlich die Haft immer dann zu verändern, wenn die Ausreise sonst nicht erreicht werden kann. Vielleicht darf ich Sie einfach mal auf eine weitere Zahl hinweisen; denn die Zahlen sprechen für uns ja wirklich eine wunderbare Sprache. Es ist nämlich die Frage: Wie viele von denen, die eigentlich ausreisepflichtig sind – und mit „ausreisepflichtig“ meinen wir die, die auch aus humanitären Gründen abgeschoben werden und ausreisen können –, sind bisher freiwillig ausgereist? Für das Jahr 2022 sind es genau 26 545 Personen von 300 000 Ausreisepflichtigen. Das ist eine Quote von 8,7 Prozent. Der Rest reist einfach nicht aus. Er widerspricht damit deutschem Recht. Das heißt: Das sind Personen, die per se schon bei der Einreise und auch im nachfolgenden Verfahren klar zu erkennen geben, dass sie den Rechtsstaat Deutschland nicht anerkennen. Diese Personen haben bei uns in der Tat keine Bleibeperspektive. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch die Situation der Kommunen noch einmal beleuchten. Derzeit haben wir in den AnkER-Zentren eine Auslastung von 80,4 Prozent, Tendenz dramatisch steigend. Wir haben in den Anschlussunterbringungen eine Auslastung von 94,7 Prozent, Tendenz dramatisch steigend. Wie sollen die Kommunen das noch beherrschen, wenn wir nicht wenigstens versuchen, die Abschiebungen durchzusetzen, die durchgesetzt werden könnten? Lassen Sie mich an der Stelle noch eines zur gestrigen Debatte sagen. Da erlaubte sich der Kollege von den Grünen doch glatt, zu behaupten, in Bayern sei es besonders schlimm; die wenigen Gelder der Bundesregierung würden nicht an die Kommunen durchgereicht. – Da haben Sie völlig recht; das stimmt. Ich sage Ihnen jetzt auch, warum, Herr Hartmann. Die müssen wir gar nicht durchreichen. In Bayern werden von vornherein 100 Prozent ersetzt, egal wie viel vom Bund kommt. 100 Prozent an die Kommunen! Der Kollege hat aber von Bayern gesprochen; deswegen war dies falsch. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie ablehnen, was wir heute fordern – und das ist die Aussage Ihres Bundeskanzlers –, dann, Herr Kollege Lindh, ist mit „Täuschung und Irreführung“ nichts anderes gemeint, als dass Ihr Kanzler getäuscht und irregeführt hat. Ich danke Ihnen.