Und nebenbei, Herr Habeck: Die Frist für die Länder- und Verbändeanhörung für ein solch umfassendes und weitreichendes Gesetz für nur fünf Tage über die Osterfeiertage anzusetzen, ist an Hohn nicht zu überbieten und wird zu Recht nicht nur vom Normenkontrollrat scharf kritisiert. Dementsprechend verheerend fällt auch das Fazit der Internet- und Telekommunikationsbranche aus. So stellt laut eco, dem Verband der Internetwirtschaft, der Entwurf – ich zitiere – „eine Gefährdung für die Rechenzentrumslandschaft in Deutschland dar.“ Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürfen Nachhaltigkeit und Digitalisierung nicht als Gegensätze, sondern als zwei Seiten ein und derselben Medaille verstehen. Lassen Sie es mich klar und deutlich sagen: Dieser Entwurf verfolgt politische Zielvorhaben gerade auch aus digitalpolitischer Sicht an den Realitäten vorbei; denn deutsche Rechenzentren sind elementarer Bestandteil unserer digitalen Souveränität. Aber um Rechenzentren in Deutschland langfristig zu halten und diese auch im internationalen Wettbewerb zu sichern, fehlt es insbesondere den Regelungen zur Energieeffizienz in Rechenzentren an Plausibilität, technischer Machbarkeit, praktischer Umsetzbarkeit, Verhältnismäßigkeit und Stringenz. Ihre pauschalen Bestimmungen zur Abwärmenutzung werden der Heterogenität des Rechenzentrumsstandorts Deutschland einfach nicht gerecht. Die benötigten Wärmenetze der vierten Generation, die mit niedrigen Abwärmetemperaturen arbeiten können, sind in dem kurzen Zeitraum noch nicht abzusehen und die bestehenden Fernwärmenetze größtenteils technisch nicht geeignet. Rechenzentren unterliegen zahlreichen Standortbedingungen. Aber die Vorgaben des Gesetzentwurfs wirken für den Zugang zu geeigneten Wärmenetzen bei der Standortsuche für die Rechenzentren wie eine Fußfessel. Dass man mich nicht falsch versteht: Die Nutzung von Abwärme ist wichtig. Da gibt es keine zwei Meinungen. Das wissen auch die Betreiber. Sie sind sich des Potenzials bewusst. Aber eine Abwärmenutzungspflicht für Rechenzentren ist nur dann zielführend, wenn die Bundesregierung die Weichen dafür stellt, dass deren Abwärme auch auf kommunaler Ebene entsprechend abgenommen werden kann. Genau da kommen wir mit Blick auf die flächendeckende kommunale Wärmeplanung auf ein anderes Gesetzgebungsvorhaben von Ihnen zu sprechen, das weiter auf sich warten lässt. Dass das nicht parallel mit auf den Weg gebracht wird, ist ein klarer handwerklicher Fehler. Dieser Entwurf ist kleinteilig und dirigistisch. Sie wollen den Betreibern der Rechenzentren den detaillierten Stromabkauf ab 2024 und 2027 aufoktroyieren. Wenn es der Plan der Bundesregierung ist, zukünftig die Energieversorgung jeder Branche bis ins kleinste Detail zu regeln, kann man nur erahnen, wie viel Personal Herr Habeck in seinem Ministerium noch aufbauen möchte. Ihr Gesetz droht zu einem Bürokratiemonster zu werden. Hier geht es um die Fragen: Welche Informationen zu Berichtspflichten dienen wirklich der Energieeffizienz? Welche Berichtspflichtenregister und Plattformen sind redundant? Hier wurde schon die „One in, one out“-Regelung angesprochen. Die soll nämlich Bürger und Wirtschaft vor neuer Bürokratie schützen. Der neue Erfüllungsaufwand allein für die in § 17 geregelte Abwärmeplattform beträgt für die Wirtschaft jährlich 28 Millionen Euro. Und die Kompensation – das behaupten Sie zumindest – wird – ich zitiere – „zeitnah durch zukünftige Gesetzgebungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erbracht“. Aber davon, wie weit her es mit zukünftigen Gesetzgebungsvorhaben aus dem BMWK ist, durften wir uns in dieser Woche schon persönlich überzeugen, und darauf sollten wir uns besser nicht verlassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, „… man kann von niemandem etwas verlangen, was er nicht kann.“ Das Zitat stammt nicht von mir, sondern von Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Und deswegen der Tipp, vielleicht noch mal den Hörer in die Hand zu nehmen und mit dem grünen Ministerpräsidentenkollegen zu reden. Nehmen Sie unsere Kritik und endlich auch die Kritik der Fachverbände ernst und machen Sie Ihren Gesetzentwurf praxistauglich! Herzlichen Dank.