Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ein kurzes Wort zu meinem Vorredner: Sie haben so getan, als wäre dieses Gesetz eine Folge des Ausstiegs aus der Kernenergie. Das ist natürlich nicht richtig. Dieses Gesetz ist seit ungefähr eineinhalb Jahren vereinbart. Es war vollkommen klar, dass die Koalition dieses Gesetz machen würde. Und selbstverständlich muss es ein Gesetz sein, das viel mehr nutzt, als es kostet. Dafür werden wir sorgen. Was Sie hier machen, ist also eine Verdrehung der Tatsachen. Mit dem Energieeffizienzgesetz setzen wir in Wahrheit übergeordnetes europäisches Recht um. In der Tat bedarf es – das haben hier ja schon einige Rednerinnen und Redner ausgeführt – noch einiger Verbesserungen, insbesondere bei der Fragestellung, ob es mehr Nutzen stiftet, als es Kosten mit sich bringt. Das ist eine ganz wesentliche Fragestellung; denn gerade beim Staat sind wir in Wahrheit völlig blind bei der Frage, wie viel Nutzen dieses Gesetz stiften kann und wie viele Kosten es verursacht. Woran liegt das? Der Staat ist auf vielen Ebenen in der kameralistischen Buchführung verhaftet und damit in einer Blindheit gegenüber den eigenen Finanzierungsstrukturen. Er ist insbesondere blind gegenüber den Fragen: Wann stehen welche Investitionsbedarfe an? Welche Verbräuche sind eigentlich wo vorhanden? Wo besteht welches Optimierungspotenzial? Deswegen ist es zum einen sehr klug, dafür zu sorgen, dass es hohe Anforderungen gibt, gerade auch für die öffentliche Hand. Das Beispiel Schulen ist hier von meinem Kollegen Bengt Bergt genannt worden. Gerade da müssen wir rangehen. Es kann doch nicht sein, dass Gebäude, die in den 70er-Jahren quasi ohne Dämmung gebaut worden sind, jedes Jahr so viel Energie verballern. Es kann doch nicht sein, dass wir uns niemals die Frage stellen, ob wir mit den Verbräuchen nicht runterkommen können. Zum anderen könnten wir Geld der Menschen einsparen, wenn es die richtige Buchführung auf vielen Ebenen des Staates gäbe. Meine Damen und Herren, wir müssen bei der Effizienz vorankommen. Das bedeutet, wir müssen überall dort Potenziale heben, wo der Nutzen die Kosten deutlich übersteigt. Das ist das Erste. Zweitens wird mal wieder deutlich, dass dieser Staat viele offene Hausaufgaben im Bereich Haushaltsführung hat, wenn es geht darum, intelligenter zu werden. Ich komme aus Hamburg, einem Bundesland, in dem wir zu Beginn der 2000er-Jahre die doppische Buchführung eingeführt haben. Ich kann das nur jedem empfehlen. Tun Sie das in Ihren Bundesländern auch, weil genau das uns intelligenter macht und den Staat im Bereich Investments besser! Was kann dieses Gesetz leisten? Wo muss es noch verbessert werden? Dieses Gesetz muss an einer Stelle optimiert werden. Das ist das Thema Gold-Plating. Die EU gibt uns Regelungen vor, zumindest kennen wir erste Indikatoren. Dieses Gesetz setzt obenauf. Das halten wir nicht für den richtigen Weg. Wir haben miteinander in der Koalition verabredet, dass wir kein Gold-Plating betreiben. Deswegen werden wir dieses Gesetz in diese Richtung weiterentwickeln. Regelungsbedarf gibt es sowieso überhaupt nur dort, wo zu erwarten ist, dass die Preismechanismen, zum Beispiel CO2-Bepreisung – ja, da gehört auch der Gebäudesektor rein –, nicht wirken. Das ist ein wichtiger Aspekt. Wir haben miteinander vereinbart, dass das wesentliche Steuerungsinstrument die CO2-Bepreisung ist, und bei jedem weiteren Gesetz, mit dem man zusätzlich etwas in diesem Bereich machen möchte, muss erklärt werden, warum es zusätzlich zu dem Hauptsteuerungsinstrument der CO2-Bepreisung notwendig ist. Auch da gibt es noch Optimierungsbedarf. Es ist schon deutlich geworden, dass mit diesem Gesetz auch einige Kosten verbunden sind. Bei diesen Kosten muss sich der Bund ehrlich machen. Über 1 Milliarde Euro Kosten für die Kommunen sind ein großer Kostenblock. Der Bund muss sich die Frage stellen, wie diese Kosten gedeckt werden sollen, wenn die Kommunen nicht von sich aus sagen, dass sie in gleichem Maße Einsparungen haben. Wir haben in den bereits stattgefundenen Beratungen einige Zahlen bekommen. Die deuten darauf hin, dass es Städte gibt, in denen durch entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen sehr viel eingespart wird. Aber ich glaube, es gehört zur Fairness dazu, dass wir auch mit den öffentlichen Institutionen auf den anderen Ebenen sprechen, dass wir nicht nur sagen: „Hört mal zu, ihr habt jetzt folgende Kosten“, sondern mit ihnen klären, ob dem auch ein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Ich habe mich ein bisschen gewundert über die Redner der CDU/CSU-Fraktion, und ich möchte Ihnen auch sagen, warum. Wir haben auf europäischer Ebene gerade eine ganze Menge Maßnahmen, die sehr von oben herab, sehr zentralistisch und damit eigentlich auch sehr fern von marktwirtschaftlichen Prinzipien verortet werden von einer Kommission, die noch mal von wem geführt wird? Wie hieß sie? Ursula von der Leyen. Welcher Partei gehört sie noch gleich an? Es ist die CDU, meine Damen und Herren. Vielleicht, Herr Merz, sorgen Sie auch dafür, dass Sie Ihre Parteimitglieder in Europa in den Griff kriegen. Dann können wir hier ein homogenes Set an Maßnahmen ergreifen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes macht erst Sinn, wenn auf europäischer Ebene die entsprechenden Maßnahmen klar sind. Insbesondere muss erst die Gebäudeeffizienzrichtlinie, die EPBD, überarbeitet werden, damit wir wissen, was aus Europa kommt. Erst dann kann dieses Gesetz sinnvollerweise beschlossen werden. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.