Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um eines vorwegzusagen: Wir als CDU/CSU-Fraktion sind der festen Überzeugung, dass multinationale und umsatzstarke Großkonzerne, dass Tech-Unternehmen wie die Googles, die Microsofts, die Amazons dieser Welt in Deutschland Steuern zahlen müssen. Wir sagen auch ganz deutlich: mehr Steuern zahlen müssen. Diese Unternehmen zahlen derzeit in Deutschland im Vergleich zu Mittelständlern, im Vergleich zu Einzelhändlern deutlich zu wenig Steuern. Nur, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bezweifle stark, dass mit diesem Gesetz, das wir heute debattieren und verabschieden, diesem Ziel, mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland zu schaffen, entsprechend Rechnung getragen wird. Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Ampelkoalition, dieses Gesetz ist schon einmal mit sehr vielen handwerklichen Fehlern in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Wir haben den Gesetzentwurf in erster Lesung debattiert. Ich habe von dieser Stelle aus das offene Angebot seitens unserer Fraktion an Sie unterbreitet, dass wir gerne mit Ihnen dieses Gesetz noch besser machen wollen, dass wir mit Ihnen konstruktiv in Gespräche, in Verhandlungen eintreten wollen. Sie haben diese von uns ausgestreckte Hand negiert, weggeschlagen. Es gab kein Gesprächsangebot Ihrerseits. Was sehen wir jetzt? Der vor wenigen Tagen vorgelegte Änderungsentwurf zum Gesetzentwurf bedeutet eine Verschlimmbesserung im Vergleich zum Ausgangsentwurf. Das einzig Substanzielle, was Sie mit diesem Änderungsantrag verändern, ist, dass die Bußgeldhöhe im Vergleich zum Referentenentwurf verfünffacht wird: von 50 000 Euro auf 250 000 Euro. Herr Kollege Hartewig, Sie sagten, Sie stimmten mit großer Überzeugung als FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Wenn Sie hier die Sachverständigenanhörung ernst nehmen würden und den von Ihnen benannten Sachverständigen Professor Desens ernst nehmen würden, dann dürften Sie diese Rede so nicht halten, dann dürften Sie auch dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige hat nämlich erhebliche Zweifel angemeldet, was die richtige Kompetenzgrundlage für die Richtlinie auf europäischer Ebene angeht. Er hat nämlich deutlich gesagt, dass Artikel 50 Absatz 1 AEUV nicht die statthafte Rechtsgrundlage für die entsprechende EU-Richtlinie ist. Des Weiteren hat er auch noch erhebliche Zweifel hinsichtlich der formellen Verfassungsmäßigkeit des Umsetzungsgesetzes angemeldet. Er hat nämlich deutlich gemacht, dass dieses Gesetz an sich der Zustimmung des Bundesrates bedürfen würde und es kein reines Einspruchsgesetz ist, weil es nicht auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 des Grundgesetzes basiert werden kann. Also, wenn wir die Sachverständigenanhörung, die wirklich sehr instruktiv war, ernst nehmen würden, dann dürften hier seitens der Ampelkoalition solche Reden nicht gehalten werden. Sehr, sehr gerne. Sehr verehrter Herr Kollege Fricke, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Anmerkung aber, dass die Unionsfraktion irgendwelche Sachverständige nach Gusto benennen würde, weise ich brüsk zurück. Wir haben beispielsweise bei diesem Gesetzentwurf den BDI, den Bundesverband der Deutschen Industrie, als Sachverständigen benannt. Ich glaube nicht, dass der BDI irgendwie im Verdacht steht, wohlfällige Urteile für die CDU/CSU-Fraktion zu sprechen. Wenn Sie den BDI oder auch andere Unternehmensverbände, die zu diesem Gesetzentwurf entsprechende Stellungnahmen eingereicht haben, ernst nehmen würden, dann würden Sie auch klar erkennen, dass dieser Gesetzentwurf schwerwiegende handwerkliche Fehler aufweist. Es ist nämlich nicht so, wie der Kollege Hartewig gesagt hat, dass es einfach ist, vermeintliche Verletzungen der Geschäfts- oder der Firmengeheimnisse so zur Geltung zu bringen, sodass man die entsprechenden Angaben nicht machen muss. Die Hürden in § 342 h HGB-E sind ausgesprochen hoch, um die erforderlichen Angaben nicht machen zu müssen. Um es noch einmal klar zu sagen: Die Zustimmungspflicht des Bundesrates ist aus meiner Sicht von Ihrem Sachverständigen sehr nachvollziehbar und deutlich geltend gemacht worden. Wenn Sie mich jetzt als Bundestagsabgeordneten fragen, weshalb der Bundesrat heute nicht präsent ist oder weshalb der Bundesrat keine Einwände erhoben hat, dann muss ich Ihnen klar entgegenhalten: Wir haben eine Gewaltenteilung. Ich vermag in keiner Weise für den Bundesrat weder in cumulo noch für ein einzelnes Bundesland zu sprechen. Da würde ich Ihnen wärmstens empfehlen, geschätzter Kollege Fricke, dass Sie sich unmittelbar an den Bundesrat wenden. Was ich mir wirklich wünschen würde – natürlich muss diese Richtlinie umgesetzt werden –, ist, dass wir uns mehr Zeit genommen hätten. Auf dem letzten Drücker erfolgt jetzt das Umsetzungsgesetz. Es drohen wieder Strafzahlungen, wenn wir das Gesetz bis zum 22. Juni nicht umsetzen. Abschließend, um noch eines klar zu sagen: Abseits dieses Umsetzungsgesetzes würde ich mir wünschen, dass endlich einmal Vorschläge von der Ampelkoalition kommen, wie eine wirkliche Entlastung, Entbürokratisierung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsvorhaben für deutsche und für ausländische Unternehmen erfolgen kann. Der Standort Deutschland ist leider in den letzten 16 Monaten zu unattraktiv geworden.