zum Beispiel Gebäude so zu bauen, dass man in 100 Jahren nach einem Abriss die Komponenten wiederverwenden kann, oder auch dem ökologischen, einfachen, genialen Vorschlag der Linken, Gebäude zu sanieren, statt sie abzureißen. Wie toll wäre es, wenn endlich die Regeln für unvermeidbaren Abrissschutt in allen Bundesländern gleich sind! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich entschuldige mich bei allen Regierungsparteien der letzten Jahre. Wie oft habe ich ihnen vorgeworfen, zu langsam zu sein, Details zu vergessen und sich nicht darum zu kümmern, wie die Einhaltung einer Verordnung kontrolliert wird. Dabei arbeiteten sie doch gewissenhaft und so akribisch an der Ersatzbaustoffverordnung, wägten Für und Wider gründlich ab, sodass die Verordnung 2021 nach über 15 Jahren endlich verabschiedet werden konnte. Die 15 Jahre waren wohl doch zu knapp; denn Sie ändern die Verordnung bereits vor ihrem Inkrafttreten im kommenden August. Kolleginnen und Kollegen, da dachte ich erwartungsvoll: Vielleicht folgen Sie jetzt doch noch unseren guten linken Vorschlägen, Zugegeben, ich habe nicht wirklich angenommen, dass Sie diese guten linken Ideen übernehmen. Ich habe da so meine Erfahrungen. Daher überlegte ich, ich könnte auch damit leben, wenn zukünftig Abrissbeton nicht nur Straßenschotter wird, sondern in neuen Gebäuden ein zweites Leben findet. Und was wäre, wenn man vor dem Abriss überlegt, ob für alte Gebäude nicht eine andere Nutzung möglich ist? Ganz gespannt las ich daher Ihre neue Verordnung – ich zitiere –: Und weiter: Donnerwetter, was für eine Änderung! Kurz zusammengefasst: Es soll ein Zertifizierungssystem eingeführt werden, wo die Unternehmen, die kontrolliert werden, dann die Kontrolleure bezahlen, welche die Kontrollen durchführen. Da werden bei Kontrollen die Unternehmen vor Angst zittern. Kolleginnen und Kollegen, leider sind alle Koalitionen verlässlich: Sie beschäftigen sich und uns mit Nebenpunkten, statt die echten Aufgaben anzugehen. Und da ist es letztlich auch fast egal, ob 15 Jahre, 17 Jahre oder 17 Jahre und ein paar Monate bis zum Wirken der Ersatzbaustoffverordnung vergehen. Vielen Dank.