Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Tribünen! Die Europäische Union hat uns bereits vor längerer Zeit aufgefordert, eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern auf den Weg zu bringen. Wir hätten sie längst umsetzen müssen. Wir sind in Verzug geraten. Man muss feststellen, dass wir auch in der vergangenen Legislaturperiode in der Großen Koalition diese Umsetzung nicht hinbekommen haben. Umso wichtiger ist es, dass wir letztendlich im Vermittlungsausschuss zu einem, wie ich glaube, guten, einem wichtigen, aber auch einem notwendigen Kompromiss gekommen sind, der dazu führt, dass wir diese EU-Richtlinie jetzt auch in deutsches Recht umsetzen. Ich bin allen Beteiligten sehr dankbar, die in intensiven Gesprächen dazu beigetragen haben, dass auf dieses Verfahren sozusagen endlich ein Deckel kommt. Ich will meinen Dank zuallererst an den Bundesjustizminister, Herrn Marco Buschmann, richten, aber auch an den Verhandlungsführer auf der B-Seite, Herrn Roman Poseck, Justizminister aus Hessen. Ich glaube, beide haben in den Verhandlungen dazu beigetragen, dass wir heute dieses Ergebnis vorliegen haben. Bei uns in Westfalen würde man sagen: Die haben das ganz ordentlich gemacht. Da kann man auch mal klatschen. Das ist in Ordnung. Ich will auch den Berichterstattern der Fraktionen ein ganz herzliches Dankeschön sagen: auf der einen Seite Sebastian Fiedler und Carmen Wegge, auf der anderen Seite Stephan Thomae und Till Steffen. Lieber Günter Krings, auch an die Unionsfraktion ein großes Dankeschön. Ich glaube, wir haben konstruktiv zusammengearbeitet. Wir haben sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch noch gerungen und uns in gute Argumente vertieft, aber im Endeffekt sind wir zu einem guten Ergebnis gekommen. Was ich zum Abschluss sagen will, ist: Natürlich hätten wir uns gewünscht, wir wären etwas eher zu diesem Ergebnis gekommen. Denn auf europäischer Ebene wird schon sehr genau hingeschaut – auch unter monetären Gesichtspunkten –, ob wir jetzt in die Umsetzung kommen. Nichtsdestotrotz ist es für uns als SPD in diesem Verfahren besonders wichtig gewesen, dass im Anwendungsbereich dieser Richtlinie der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle spielt und vollumfänglich erfasst wird; denn viele Missstände, die hier zutage getreten sind, sind elementar. Ich glaube, es ist richtig, die hinweisgebenden Personen hier stärker zu schützen. Wenn wir Missstände stärker offenlegen und entsprechend Abhilfe schaffen, dann, glaube ich, haben wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielt. In diesem Sinne: noch einmal vielen Dank für die Beratungen und vielen Dank, dass wir das heute möglich machen.