Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir einen etwas differenzierteren Blick auf den heutigen Tag, und erlauben Sie mir, Frau Präsidentin, aus Artikel I § 1 der Paulskirchenverfassung zu zitieren: Seit dem 9. April 1848 herrschte in Schleswig ein blutiger Krieg um kulturelle Identität, ein blutiger Krieg, der Menschen und Familien zerriss, ein Krieg, der 16 Jahre später wiederholt werden sollte. Nun verstehen Sie vielleicht, dass ich als Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbandes heute ein vielleicht etwas ambivalentes Verhältnis zu diesem Tage habe und mir nicht so feierlich zumute ist. Gerade in diesen Zeiten, wo wieder Kriege in Europa um Territorien und kulturelle Zugehörigkeit herrschen, finde ich, dass es wichtig ist, dass wir uns auch vor Augen halten, was in Deutschland bzw. in unserem deutsch-dänischen Grenzland vor 175 Jahren geschehen ist. Umso freudiger stimmt es mich, dass ein Vertreter der dänischen Minderheit und des Landesteils Schleswig heute, 175 Jahre später, eine sehr gute Zusammenarbeit mit allen demokratischen Fraktionen hier im Deutschen Bundestag hat. Erlauben Sie mir einen weiteren Verweis auf einen weiteren Paragrafen in der Paulskirchenverfassung. Er enthält nämlich einen wirksamen und selbst für moderne Verhältnisse weitreichenden Schutz der nichtdeutschen Minderheiten. Er gab den Minderheiten das Recht, sich kulturell eigenständig zu entwickeln, ihre Kinder in ihrer Sprache zu unterrichten und so ein kulturelles Erbe für die Zukunft zu bewahren. Auch in den Gerichten und in der Verwaltung sollte ihre Sprache gleichberechtigt sein. § 188 der Paulskirchenverfassung war mehr als eine Ansammlung von Rechten für Minderheiten, es war ein Symbol dafür, dass Deutschland schon immer ein Land vieler Kulturen und Sprachen war, auch wenn einige Kolleginnen und Kollegen dies hier heute immer noch nicht gerne hören wollen. Eine solche Bestimmung wird heute von den nationalen Minderheiten schmerzlich im Grundgesetz vermisst. Von daher meine Aufforderung: Lassen Sie uns daran arbeiten, dass sich so eine Bestimmung auch im Grundgesetz wiederfinden kann – heutzutage. Vielen Dank.