Tagesordnungspunkt:
Zwischenrufe:
1
Beifall:
0
Frau Präsidentin! Frau Bundesinnenministerin! Meine Damen und Herren! „Die Menschen in dieser Republik haben zu Recht den Anspruch, dass wir für ihre innere Sicherheit sorgen“, erklärten Sie, Frau Bundesinnenministerin, jüngst in einem Interview.
Wenn die Bürger unseres Landes diesen Anspruch auf Sicherheit haben, frage ich mich, warum Sie ihnen diesen Anspruch verwehren. Warum konnte der 23‑jährige afghanische Drogendealer Zubyr S. in meinem Wahlkreis, der Dortmunder Nordstadt, wo übrigens die armen Menschen leben, zunächst eine 11‑Jährige und sodann, aus der Untersuchungshaft entlassen, eine 13‑Jährige brutal vergewaltigen? Haben diese Mädchen keinen Anspruch auf innere Sicherheit in unserem Land? Folgt man Ihrem Abstimmungsverhalten im Hessischen Landtag, wird dieser afghanische Kinderschänder in Deutschland verbleiben dürfen. Sie stimmten ja bereits für einen Abschiebestopp für Afghanistan.
Was können zum Beispiel die Bürger des Dortmunder Stadtteils Scharnhorst – auch dort leben arme Menschen –, die in der Halloween-Nacht von 200 Jugendlichen terrorisiert wurden, von Ihnen erwarten? Die jungen Iraker, Syrer, Libanesen und – sie dürfen ja nicht fehlen – Afghanen randalierten, zerstörten Geschäfte und beschossen die Polizei mit Pyrotechnik. Haben die Menschen in Scharnhorst keinen Anspruch auf innere Sicherheit?
Die Flutopfer in NRW – übrigens auch arme Menschen – wurden nicht nur durch das Wasser geschädigt; nein, sie wurden auch Opfer von Plündereien. Es gab mehr als 140 Tatverdächtige, fast 90 Prozent davon Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund aus 24 Ländern, unter ihnen Rumänen, Türken, Syrer, Iraker, Kongolesen, Libanesen und natürlich Afghanen. Haben die Flutopfer in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf innere Sicherheit?
Nein, Sie werden laut Ihrer Agenda nichts für diese Menschen tun; denn Sie haben bereits erklärt, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere Gesellschaft sei. Und Rechtsextremist ist inzwischen jeder, der „Volk“ sagt oder spazieren geht.
Beifall der Abg. Dr. Christina Baum [AfD])
Was auf uns zukommt, ist klar: Der Verfassungsschutz wird weiter instrumentalisiert, die demokratische Opposition drangsaliert, und friedliche Spaziergänger werden kriminalisiert.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Doch den Bürgern unseres Landes, mit und ohne Migrationshintergrund, sei versichert: Wir werden darauf achtgeben, dass Ihrem Anspruch auf innere Sicherheit in diesem Land entsprochen wird.
Vielen Dank.
Beifall der Abg. Dr. Christina Baum [AfD]
Für das Klatschen gibt es gleich Fraktionsausschluss!)
Das Wort hat der Kollege Sebastian Hartmann für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)