Herr Alterspräsident! Lassen Sie mich zunächst Dank aussprechen für Ihre eindrucksvolle und ausgewogene Rede zu Beginn dieser Sitzung, die so ausgewogen und eindrucksvoll war, dass teilweise nur Applaus der AfD zu vernehmen war. Vielen Dank noch mal dafür, dass Sie uns vor Augen geführt haben, wo die Herausforderungen in der Zukunft liegen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns kurz über die rechtliche Flankierung des vor uns gemeinsam liegenden Lebensabschnittes in den nächsten vier Jahren, also der 20. Wahlperiode, reden. Das Regelwerk, über das ja schon hier gesprochen wurde, ist unter anderem die Geschäftsordnung, die sich zwar im Großen und Ganzen ganz nett liest, gleichwohl aber in der vergangenen Wahlperiode von Ihnen zur Bekämpfung der Opposition – und damit meine ich die AfD, die einzige Opposition; denn Sie alle regieren ja irgendwo irgendwie mit – missbraucht wurde: sei es der Sündenfall zum Alterspräsidenten – Bernd Baumann hatte das angesprochen –, sei es die unparlamentarische Verhinderung des Bundestagsvizepräsidenten – damit können Sie ja heute Schluss machen und mal wieder zu richtigen Parlamentariern werden –, seien es durchgepeitschte Gesetze im Rahmen der Parteienfinanzierung, seien es fragwürdige Omnibusgesetze, die völlig Verschiedenes vermischen, nämlich Fluthilfe beispielsweise mit Coronamaßnahmen. Es gibt viel zu tun, viel zu regeln, viel zu ändern an der Geschäftsordnung; das haben meine Vorredner ja ausgeführt. Meine Damen und Herren, wir sind heute in der beginnenden 20. Wahlperiode, in der konstituierenden Sitzung, weshalb wir uns auf zwei wichtige und wesentliche Dinge beschränken wollen: Zum einen – und das ist die Mehrheitsmeinung im deutschen Volke – geht es um die Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf die sogenannte Gendersprache. Die deutliche Mehrheit unserer Bürger – ungefähr zwei Drittel – lehnt den Orwell’schen Sprachunsinn ab, ganz unabhängig davon, um wen es sich handelt. Männer und Frauen lehnen das ab. Sie wollen keine Sternchen, sie wollen keine Binnen-Is, sie wollen keine Doppelpunkte, sie wollen keine Schräg- und keine Unterstriche, und sie wollen keine künstlichen Stotterpausen. Also, Sie können was für unser Volk, für die Mehrheit des Volkes, tun. Handeln wir im Sinne der großen Mehrheit unserer Bürger! Handeln Sie im Sinne der großen Mehrheit unserer Bürger! Und lassen wir einen solchen Quatsch im Deutschen Bundestag einfach in Zukunft sein! Frau Haßelmann, Sie können natürlich gendern und künstlich stottern, wie Sie wollen – zu Hause, in Ihren Fraktionssitzungen oder auf Ihren Parteitagen –, aber im Deutschen Bundestag sollte Vernunft walten. Dazu dient unser erster Antrag. Meine Damen und Herren, der zweite Antrag steht ganz einfach unter dem Motto: Mehr Demokratie wagen. Das war nicht nur ein Anliegen von Willy Brandt; das ist auch ein Anliegen der AfD seit Bestehen der AfD: Mehr Demokratie wagen im Großen, beispielsweise durch Volksabstimmungen und Volksbegehren; mehr Demokratie wagen aber auch im Kleinen, im Rahmen der Geschäftsordnung, die gänzlich weltfremd vorschreibt, dass allein für den Wahlvorschlag zum Bundeskanzler – – Frau Haßelmann, da haben Sie unseren Antrag wohl nicht begriffen; entweder haben Sie ihn selbst nicht gelesen oder sich ihn falsch erklären lassen. Es geht nicht darum, dass wir das Quorum absenken wollen für die Wahl des Bundeskanzlers, sondern es geht schlicht und ergreifend um den Wahlvorschlag. Also, Sie haben einfach am Thema vorbeigeredet, wie wir das von Ihnen kennen, Frau Haßelmann. Aber die Bestenauslese schlägt ja offenbar bei den Grünen auch bei den Parlamentarischen Geschäftsführern nicht durch. Bei der AfD ist das anders. Also: Die Geschäftsordnung schreibt eigentlich völlig weltfremd vor, dass man für den Vorschlag zur Wahl eines Bundeskanzlers 25 Prozent der Mitglieder des Deutschen Bundestags, also knapp 190, braucht. Allein um kandidieren zu dürfen, benötigt man diese Anzahl, die sich offenbart. Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen die Geheimheit der Wahl. Und wenn wir in diesen bunten Bundestag hineinschauen, bringt nur eine einzige Partei es alleine zustande, 25 Prozent für den Wahlvorschlag zusammenzubekommen. Das wäre die SPD. Eine andere Fraktion schafft es auch noch durch eine, sagen wir mal, seltsame Auslegung der Geschäftsordnung, durch eine komische Konstellation, dass sich zwei Parteien zusammenschließen, zwei Parteien, die krachend verloren haben bei der Bundestagswahl: die CDU bundesweit bei knapp 19 Prozent – das muss man mal wissen –, die CSU gerade mal bei 5,2 Prozent – gerade mal die 5-Prozent-Hürde übersprungen; die CSU hat gerade mal 0,3 Prozent mehr als die Linken. Das muss man mal wissen, was in Deutschland los ist. Meine Damen und Herren, Demokratie verlangt danach, dass natürlich ein Wahlvorschlag gemacht werden kann von einem relativ geringen Quorum ausgehend. Deshalb schlagen wir vor: Jede Fraktion hat das Recht, einen Kandidaten vorzuschlagen zur Wahl des Bundeskanzlers. Dann – Frau Haßelmann, ich erkläre Ihnen das gerne noch mal – kommt es natürlich darauf an, dass man die Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag erreicht. Das, was Herr Müller und Herr Buschmann hier gesagt haben, ist vom Bereich der Verschwörungstheorien wirklich nicht weit entfernt und von Unkenntnis auch nicht, Herr Müller. Nicht die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben das so eingeführt, sondern die Väter und Mütter der Geschäftsordnung. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben dazu gar nichts geregelt. Deshalb unsere dringende Bitte, meine Damen und Herren, ganz im Sinne der Bürger unseres Landes: Verzichten wir auf die Gendersprache, und werden wir ganz im Sinne von Willy Brandt etwas demokratischer dadurch, dass wir die Formalien für den Vorschlag zum Kandidaten eines Bundeskanzlers etwas absenken! Werden Sie demokratischer! Folgen Sie der AfD! Stimmen Sie unseren Anträgen zu! Vielen Dank.