und die konsequente Anwendung der bestehenden Preismissbrauchsklauseln bei allen Pachtverträgen zur Dämpfung des Preisanstieges. Auch im Landpachtverkehrsrecht gibt es zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten, etwa die Einführung einer Ordnungswidrigkeitenregelung bei Nichtanzeige von Landpachtverträgen Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der Fraktion Die Linke gelesen habe, hat es mich fast vom Stuhl gehauen. Nach den Vorstellungen der Antragsteller soll das Erbe der demokratischen Bodenreform verteidigt werden. Die Zukunft volkseigener Flächen soll gesichert bleiben, indem die gesetzlichen Grundlagen für deren Privatisierung, nämlich das Treuhandgesetz und das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, beseitigt werden. Ich kann dazu nur sagen: Welch ein Griff in die stalinistische Mottenkiste! Welch eine fatale Geschichtsklitterung! Die vornehmlich in der damaligen SBZ zwischen 1945 und 1949 auf besatzungsrechtlicher Grundlage durchgeführte Bodenreform beruhte auf völkerrechtswidrigen Enteignungen. Sie widersprach eindeutig rechtsstaatlichen Grundsätzen und war alles andere als demokratisch. Die Bodenreform hat sehr viel Leid über die Betroffenen, die von ihrem Hof und aus ihrer Heimat vertrieben wurden, gebracht; ich verweise dazu auf die sehr eindrucksvollen Ausführungen der Kollegin Behm von Bündnis 90/Die Grünen und meines Fraktionskollegen Eckhardt Rehberg in der 82. Sitzung der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Angesichts dieses schreienden Unrechts und des großen Leids, das die stalinistische Bodenreform verursacht hat, finde ich es erschreckend, dass die Fraktion Die Linke dieses Erbe ausdrücklich verteidigen will. Die Linke demaskiert sich damit einmal mehr als linksextremistische, verfassungsfeindliche Partei. Deutschland braucht keine Bodenreform – Deutschland braucht eine Reform des landwirtschaftlichen Bodenmarktes, und da sind wir durchaus auf einer Linie mit mindestens einem Teil der Fraktionen der Ampelkoalition. Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für das landwirtschaftliche Grundstücksverkehrsrecht bei den Ländern. Dennoch muss die Bundesregierung die Arbeit der Länder nicht nur koordinieren, sondern auch eigene Initiativen und Impulse setzen. Welches sind die wichtigsten agrarstrukturellen Ziele, die wir beachten müssen? Das ist, erstens, die gesunde Verteilung von Grund und Boden, das heißt, „keine Zersplitterung, aber auch keine Konzentration von Ackerflächen“ muss unsere Leitlinie sein. Zweitens. Ackerland gehört in Bauernhand, das heißt, Agrarflächen sollten möglichst regional integrierten Betrieben zur Verfügung stehen und nicht landwirtschaftsfremden Investoren. Auch da gibt es durchaus gewisse Übereinstimmungen. Letztlich müssen wir den landwirtschaftlichen Bodenmarkt offenhalten bzw. ebnen für Junglandwirte, Existenzgründer, aufstockungswillige Landwirte und für Betriebe im Ökolandbau. Diese Ziele könnte der Bund unter anderem durch Änderungen bei der Grunderwerbsteuer unterstützen. Ich nenne hier nur die Beendigung der Umgehung der Grunderwerbsteuer bei mittelbaren Flächenankäufen durch Anteilserwerb und die Beseitigung des doppelten Anfallens der Grunderwerbsteuer bei Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes. Dazu bedarf es allerdings auch einer besseren Kontrolle und Erfassung dieser Anteilskäufe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam darüber reden, an welchen bundesrechtlichen Stellschrauben wir drehen müssen, um die eingangs von mir dargestellten agrarstrukturellen Ziele zu erreichen! Vielen herzlichen Dank.