Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag will die Fraktion Die Linke das Erbe der Bodenreform von 1945 verteidigen. Für den Boden des Grundgesetzes gilt, dass das Eigentum gewährleistet ist – so, wie es in Artikel 14 des Grundgesetzes steht. Das galt in der ehemaligen DDR nicht. Es waren vielmehr die Enteignungen in einen Bodenfonds sowie die Zwangskollektivierung in LPGs während des Sozialismus, die in Ostdeutschland die Bauern fast ruiniert haben. Das ist wissenschaftlich belegt und auch schon vielfach beschrieben worden. Die Verbindung von Besitz und Unternehmertum, liebe Kollegen von der Linken, ist das Fundament für unternehmerisches Handeln der Landwirte und Landwirtinnen in der Bundesrepublik. Vor einer staatlichen Regulierung des Bodenmarktes kann ich daher nur warnen, besonders wenn ich in Ihrem Antrag lese, dass das Erbe der Bodenreform von 1945 verteidigt werden soll, und mir dann noch vor Augen führe, mit welcher Vergangenheit Sie – als Nachfolger der Kommunisten in der DDR – in der Partei Die Linke aufgegangen sind. Ich halte diesen Antrag daher bestenfalls für einen geschichtsvergessenen Schaufensterantrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich trotzdem noch auf drei Punkte des Antrags eingehen: Punkt eins. Es befinden sich aktuell noch 96 000 Hektar Flächen von ehemals 3,2 Millionen Hektar in Ostdeutschland in den Händen der BVVG. Die Linke will jetzt mit dieser Fläche das Erbe der demokratischen Bodenreform von 1945 absichern, wie sie in dem Antrag formuliert. Der – ich zitiere – „Verkauf von volkseigenen Flächen“ durch die BVVG soll gestoppt werden. Solche Verbote führen zurück in die Planwirtschaft. Planwirtschaft führt in Mangelwirtschaft und somit in eine Sackgasse. Punkt zwei. Sie fordern: Die Flächen sollen gemeinwohlorientiert verpachtet werden. – Der Bund hat in den vergangenen drei Legislaturperioden in drei Tranchen insgesamt 123 000 Hektar naturschutzfachlich bedeutsamer Flächen als Nationales Naturerbe an die DBU Naturerbe GmbH, die Länder sowie an Naturschutzstiftungen und ‑verbände unentgeltlich übertragen, darunter 65 000 Hektar aus dem Bereich der BVVG. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass Flächen nicht gemeinwohlorientiert zur Verfügung gestellt wurden. Punkt drei. Sie beklagen den Preisdruck auf dem Bodenmarkt. Der Preisdruck bei den Bodenpreisen ist durch Angebot und Nachfrage entstanden und ist nicht in erster Linie auf die Tätigkeit der BVVG zurückzuführen. Das Anliegen in Ihrem Antrag, den Verkauf von bundeseigenen Flächen zu stoppen, um den Markt zu entlasten und die Preise zu senken, ist nicht zielführend. Wenn das Angebot an Flächen reduziert wird, wird das nur dazu führen, dass die Preise weiter steigen; so funktioniert Marktwirtschaft. Deswegen würde die Forderung nach einem Stopp des Verkaufs von bundeseigenen Flächen nur zu einer weiteren Verschärfung der Situation führen. Liebe Kollegen und Kolleginnen, dieser Antrag ist keinesfalls ein geeigneter Vorschlag für den angespannten landwirtschaftlichen Bodenmarkt oder für eine zukunftsgerichtete moderne Landwirtschaft, die den landwirtschaftlichen Unternehmern hilft, und ist daher abzulehnen. Vielen Dank.