Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion Die Linke ist mehr als nur eine Herausforderung für mich, und das in doppelter Hinsicht. Zum einen ignoriert er vollständig das fragwürdige Agieren der Ampel auf Kosten der BVVG in den letzten Monaten – kein kritisches Wort zum unrechtmäßigen Verkaufs- und Verpachtungsstopp, ganz im Gegenteil –; zum anderen – und das kann ich Ihnen nicht ersparen – offenbart Ihr Antrag eine sonderbare Glorifizierung der Bodenreform, die selbst bei wohlmeinender Betrachtung massiven Widerspruch auslösen muss. Ich frage mich ernsthaft, was von beidem schlimmer ist, meine Damen und Herren. Inhaltlich – das wissen Sie; Frau Kersten hat das gerade gesagt – ist Ihr Antrag bereits überholt. Warum? Weil die meisten Ihrer Forderungen schon jetzt Bestandteil des Entwurfs der neuen Flächenmanagementgrundsätze sind. Die kennen Sie auch; denn Ihre linke Agrarministerin im Thüringer Minderheitskabinett hat den Entwurf ja längst vorliegen. Umso mehr verwundert es, dass Sie jetzt hier im Hohen Haus mit diesem Antrag um die Ecke kommen. Den eigentlichen Skandal verschweigen Sie aber, und das ist der Umgang der Ampel mit den Privatisierungsgrundsätzen – ein wahrliches Abenteuer aus dem Koalitionsvertrag. Monatelang widerspricht das Handeln der Ampelregierung so eklatant den Privatisierungsgrundsätzen von 2010, dass es schon der Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze gleichkommt, was sich die Ampel hier geleistet hat. Zur Erinnerung, meine Damen und Herren: Entgegen den gültigen Bestimmungen wurden willkürlich die Vergabemodalitäten der BVVG geändert, ohne jegliche Rechtsgrundlage, einseitig, nach ideologischen Gesichtspunkten und zum Nachteil konventioneller Betriebe – ein bewusster und gezielter Verstoß. Und als wäre das nicht schlimm genug, hat die Ampel gehofft, dass es niemand merkt. Doch Ihr eigener Bundesfinanzminister, meine Damen und Herren, hat Sie öffentlich vorgeführt und die Tragweite der Fehlentscheidung zutage gefördert. Schließlich wurde von der Ampel fast noch vergessen, dass man auf die ostdeutschen Länder angewiesen ist, um überhaupt zu einer rechtsverbindlichen Lösung in dieser Sache zu kommen. Übrigens: Mein Heimatbundesland Sachsen-Anhalt hat schon vor längerer Zeit präzise Vorschläge zu Änderungen an den Flächenmanagementgrundsätzen an das Bundesfinanzministerium übersandt, die dringend notwendig sind. Bis heute: Fehlanzeige! Jegliche Rückmeldung dazu aus dem Haus fehlt, und die Unterschriften aller fünf neuen Bundesländer sind nötig. Nun ist es sicherlich richtig, dass die Privatisierungsgrundsätze von 2010 einmal an gegenwärtige Erfordernisse angepasst werden. Auch die Akzeptanz der ökologisch wirtschaftenden Betriebe ist dabei unbestritten. Doch anstatt einer seriösen Fortentwicklung ist der wichtigste Aufhänger der Ampel ein Diskriminierungsansatz aus dem Koalitionsvertrag. Die Ökobetriebe sollen einseitig bevorzugt, bessergestellt und auch auf Dauer privilegiert werden. Das bedeutet Ausgrenzung der anderen statt Gleichbehandlung. Diese Vorfestlegung, meine Damen und Herren, war niemals Intention des Gesetzgebers, weder beim Treuhandgesetz noch bei der Errichtung der BVVG. Wie man das außer Acht lassen kann, bleibt zumindest mir ein Rätsel. Mein Appell an die Ampel: Kehren Sie zum gesetzlichen Auftrag einer diskriminierungsfreien Privatisierung und Verpachtung zurück! Beenden Sie die Benachteiligung der konventionellen Landwirte! Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Begriff „demokratische Bodenreform“ in Ihrem Antragstext zwingt mich nun doch noch, darauf einzugehen. Das kann so nicht unkommentiert bleiben. Sie suggerieren in Ihren eleganten Formulierungen eine Gerechtigkeit bei der Bodenreform, die es so nie gegeben hat. Enteignet wurden eben nicht nur tatsächliche Kriegsverbrecher, NSDAP-Funktionäre oder Großgrundbesitzer, sondern die bloße Diffamierung als Naziaktivist genügte, um von der Besatzungsmacht abgeholt und enteignet zu werden. Möglichkeiten einer objektiven Überprüfung gab es nicht. Und dort, wo Großgrundbesitzer enteignet wurden, die politisch keine NS-Verbindung hatten, blieb es nicht bei der Einziehung ihres Eigentums, sondern es folgten Betretungsverbote, rücksichtslose Vertreibungen oder Kreisverweisungen; sogar Fälle von Internierungslager sind belegt. Auch diese gravierende Seite der Bodenreform muss hier noch mal klar benannt werden. Dem sollten auch Sie sich nicht verschließen. Ähnlich irritiert – damit komme ich zum Schluss – hat mich Ihre Forderung nach einer politischen Gesinnungsprüfung von Pächtern der BVVG-Flächen, die Sie geschickt in das Gewand einer rechten Bedrohung verpackt haben. Dass der Staat jetzt auch die politische Einstellung von Pächtern und ihre staatspolitischen Interessen überprüfen und sogar die Vergabe davon abhängig machen soll – auf so eine Idee, meine Damen und Herren, können wirklich nur Linke kommen. Und ich fürchte, auch die Grünen werden begeistert sein. Wir – und das kann ich mit Gewissheit sagen – lehnen diese Übergriffe auf unsere Landwirte entschieden ab. Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Vielen herzlichen Dank.