Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hier und heute geht es darum, den weiteren Ausverkauf von Bodenreformland im Osten zu verhindern. Es wird Zeit. Im Dezember 2021 verkündete die Bundesregierung ein Moratorium: Der Verkauf landwirtschaftlicher Flächen über die Bodenverwertungs- und ‑verwaltungs GmbH wurde ausgesetzt. Seit dieser Zeit schwelt ein Streit zwischen dem Landwirtschafts- und dem Finanzministerium: Wie nun weiter? Es gab Regierungsabsichtserklärungen im Mai, öffentliche Proteste im August, wieder Ankündigungen im November usw. usf. Der Konflikt der Ampel schafft einmal mehr Unsicherheit bei Landwirten – von Poseritz auf Rügen bis nach Fischbach in der Rhön. Wir wollen diesen Zustand beenden. Ich selbst habe auf einem volkseigenen landwirtschaftlichen Gut in der Nähe von Stralsund gelernt. Um Flächen dieser VEGs, die aus der Bodenreform stammen, geht es hier. Wir wollen mit diesem Antrag auch das Erbe der demokratischen Bodenreform von 1948 bewahren, das heißt das, was davon in den Händen der BVVG noch übrig ist: immerhin 96 000 Hektar. Das sind die Flächen, die noch nicht zu Höchstpreisen verscherbelt wurden. Der Verkauf dieser Flächen ist nun endgültig einzustellen. Sie müssen stattdessen gemeinwohlorientiert verpachtet werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind keine Spekulationsobjekte. Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen sollten an die Länder übertragen werden, und zwar zur ausschließlichen Verpachtung durch gemeinnützige Landgesellschaften. Die regionale Landwirtschaft muss davon profitieren. Es geht darum, der Landjugend eine Existenzgründung zu ermöglichen. Es muss darum gehen, die Bodenpolitik an landwirtschaftliche Bedürfnisse anzupassen und nicht an Renditeerwartungen. Die Kriterien für eine Verpachtung sind Sie von der Ampel lange schuldig. Wir helfen Ihnen heute mit unserem Antrag. Zukünftige Pächter brauchen – aus meiner Sicht – eine regionale Verankerung des Betriebs und Ortsansässigkeit. Zukünftige Pächter sollten Junglandwirtinnen oder Junglandwirte sein, die so eine Existenz in der Landwirtschaft gründen können. Zukünftige Pächter müssen Arbeits- und Ausbildungsplätze im ländlichen Raum anbieten und sollten genossenschaftlich oder ähnlich solidarisch organisiert sein. Zukünftige Pächter dürfen keinen Unternehmensgruppen oder Holdinggesellschaften angehören. Grund und Boden sind demokratisches Allgemeingut. Sie sind Grundlage für Ernährungssicherheit, Biodiversität und Naturerhaltung, und sie sind die Daseinsvorsorge der Gesamtgesellschaft. Noch ein Satz zur Historie. Der Abschluss der demokratischen Bodenreform im Jahr 1948 brachte erstmals in der deutschen Geschichte Kleinbauern und Landarbeitern eigenes Land – vor 75 Jahren – für die Menschen im Osten. Die Bodenreform sorgte dafür, dass unverhältnismäßig großer privater Grundbesitz unter denen aufgeteilt wurde, die das Land bearbeiten und beackern. Zu diesem demokratischen Erbe stehen wir.