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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut im Grundgesetz und ein wichtiges Grundrecht für unsere Demokratie, und sie gilt auch für spontane Versammlungen. Aber wir müssen uns darauf einigen und das auch klar und deutlich formulieren, dass es in unserer Demokratie einen Grundkonsens geben muss. Er lautet, dass die Begehung von Straftaten jenseits der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit steht und dass dieser Grundkonsens immer verletzt wird, wenn bei Versammlungen Straftaten begangen werden.
Die Straftaten, die hier im Raum stehen, sind aus meiner Sicht jene, die über eine einfache Nötigung hinausgehen. Immer dann, wenn Menschen gefährdet werden, weil, ganz konkret, Rettungswagen nicht zu Menschen kommen können, die Hilfe benötigen – allein 17-mal am vergangenen Montag –, wird die Rechtsordnung angegriffen.
Zuruf des Abg. Leon Eckert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dann braucht es auch eine klare und deutliche Antwort des Rechtsstaats, und wir geben eine mit unserem Antrag.
Beifall bei der CDU/CSU)
Warum? Ich glaube, dass der bisherige Straftatbestand der Nötigung den Unrechtsgehalt nicht ausreichend umfasst, wenn durch diese Nötigung Menschen ganz konkret an Leib und Leben gefährdet werden. Deswegen braucht es hier einen besonders schweren Fall.
Das Gleiche gilt für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Ich finde, dass die Lebenszeit von vielen Hunderttausend Pendlern, aber auch die persönliche körperliche Integrität eben doch auch Rechtsgüter sind, die das Strafrecht besonders schützen sollte.
Es geht uns auch darum, dass wir durch diesen Antrag deutlich machen: Es darf bei dieser Art von Protest nicht zu einer Eskalationsspirale kommen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass diese Proteste sich nicht radikalisieren, dass aus Straßenblockaden, aus Beschmierungen von Kunstwerken und Mauern nicht eines Tages auch Gefährdungen für Leib und Leben werden. Der Rechtsstaat muss jetzt handeln, und nicht, wenn es zu spät ist, meine Damen und Herren.
Beifall bei der CDU/CSU
Ja, es ist über die Frage von Bewährung diskutiert worden, und es ist richtig, dass in § 47 des Strafgesetzbuches steht, dass kurze Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Aber wer das wie eben behauptet, vergisst § 56 des Strafgesetzbuches. Dort steht nämlich, dass eine Bewährung nur möglich ist, wenn zu erwarten ist, dass künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begangen werden. Wenn also sogenannte Aktivisten – verurteilte Straftäter –
Beifall bei der CDU/CSU)
aus dem Gerichtssaal gehen und erklären, sie würden sich am nächsten Tag wieder auf die Straße kleben oder Kunstwerke beschmieren, dann haben sie ihr Recht auf Bewährung verwirkt, und dann muss der Rechtsstaat auch die Freiheitsstrafe einfordern.
Da gibt es nichts zu bewähren!)
Wir stärken unseren Richtern den Rücken, die genau diese Urteile verhängen. Sie sind im Rahmen des Gesetzes.
Beifall bei der CDU/CSU
Genau das meine ich! Das können sie doch alles machen! Genau deshalb gab es Freiheitsstrafen!
Zuruf des Abg. Johannes Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ein letzter Punkt zur selbst ernannten „Letzten Generation“. Ich habe schon Sorge, dass sich unter dem Deckmantel des Klimaschutzes mehr verbirgt:
Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
eine Ablehnung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, aber durch die Forderung nach einem verpflichtenden Gesellschaftsrat letztlich auch eine Abkehr von der parlamentarischen Demokratie.
Beifall bei der CDU/CSU
Zuruf des Abg. Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir müssen aufpassen, dass diese Leute, die sich Aktivisten nennen, aber ins Extreme abdriften, unsere Ordnung nicht zu beseitigen trachten.
Zuruf der Abg. Clara Bünger [DIE LINKE])
Klimaschutz ist wichtig – aber nicht so.
Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort hat Helge Lindh für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)