Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Verbrecher“, „Terroristen“, „Taliban“ – das sind Schlagzeilen der letzten Woche. Gemeint war die „Letzte Generation“. Gewaltvolle Sprache – wie auch der Redebeitrag der AfD gerade gezeigt hat – ist oft der Beginn von gewaltvollen Handlungen. Ich halte das für verantwortungslos und gefährlich. Die Menschen, die sich an den Klimaprotesten beteiligen, haben eines gemeinsam: Sie haben Angst, Angst vor der Zerstörung unserer Lebensgrundlage durch die Klimakatastrophe. Genau das wollen sie verhindern. Ob es Ihnen von der CDU/CSU passt oder nicht: Als Juristin weise ich Sie darauf hin, dass Artikel 8 Grundgesetz auch Versammlungen schützt, bei denen es sogar zur bewussten Behinderung Dritter kommen kann; Herr Benner hat dazu gerade Ausführungen gemacht. Selbstverständlich sind damit nicht Behinderungen von Rettungsfahrzeugen gemeint. Bei diesen Fällen greift unser Strafgesetzbuch bereits. Was den vorliegenden Antrag der Union angeht: Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Vehemenz Sie härtere Strafen für Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten fordern, aber bei anderen Rechtsverletzungen einfach nichts sagen. Wo sind Ihre Forderungen nach härteren Strafen, wenn Rechte mit Mistgabeln und Fackeln vor Flüchtlingsunterkünften stehen oder wenn Gemeinderatssitzungen unter Anwendung von Gewalt von Rechten gestürmt werden, so wie es in Sachsen, in Zittau, passiert ist? Das sind nämlich die Verfassungsfeinde. Die protestierenden Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten erkennen unsere Demokratie und Rechtsordnung an; das unterscheidet sie ja gerade von rechten Akteuren wie Reichsbürgern, die unseren Staat abschaffen wollen. Zu dieser Unterscheidung empfehle ich dieses Buch hier, in dem Habermas zum zivilen Ungehorsam geschrieben hat. Während Sie, meine Damen und Herren von der CDU, dem rechten Staatsrechtler Carl Schmitt, der für seinen autoritären Legalismus bekannt ist, folgend, immer härtere Strafen für Klimaaktivisten fordern, lehnen wir als Linke das ab. Denn ziviler Ungehorsam ist eben kein übliches Delikt. Die Aktivistinnen und Aktivisten setzen sich für ein übergeordnetes Ziel ein: den Erhalt unser aller Lebensgrundlage. Im Übrigen sieht der Deutsche Richterbund auch keine Notwendigkeit für schärfere Gesetze gegen Klimaschutzaktivisten; da hätten Sie in der Anhörung ein bisschen aufpassen sollen. Das Einzige, was hilft – das geht auch in Richtung der Bundesregierung –, ist konsequenter Klimaschutz. Solange die Regierung hier nicht entschieden handelt, werden Menschen protestieren und zivilen Ungehorsam ausüben. Würde Klimaschutz konsequent umgesetzt, müssten wir diese Diskussion, die wir hier führen, gar nicht führen. Vielen Dank.