Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst vor zwei Tagen legten die Klimaverbrecher zwei der wichtigsten Kreisverkehre in Berlin lahm. Die Polizei nahm 71 Personen in Gewahrsam. Der Schein, dass der Rechtsstaat diese Verbrecher bändigen könne und auch wolle, trügt aber. In zwei Fällen hat das Gericht den Gewahrsam abgelehnt, und die übrigen 69 Chaoten wurden dem Richter nicht einmal vorgeführt. Es wird deutlich, dass Gesetzesverschärfungen nichts bringen, wenn sie nicht auch angewandt werden. So wäre in Berlin eine Höchstdauer des Gewahrsams von einem Monat wie in Bayern sinnlos, wenn erst gar kein Gewahrsam angeordnet wird. Der Antrag der Union krankt schon daran, dass er einleitend der Klimareligion huldigt. Erst nach diesem Kotau traut sich die Union, die von den Klimaverbrechern ausgehende Gefahr für Staat und Gesellschaft anzugehen. Wer heute die „Berliner Zeitung“ aufschlägt, liest zum einen von einer hochriskanten Blockade der A 100, auf der der Verkehr mit drei nebeneinander fahrenden Autos ausgebremst und zum Anhalten gezwungen wurde, um sich danach auf die Fahrbahn zu setzen. Zum anderen liest man von einer wohlstandsverwahrlosten Göre, die den über 400 Jahre alten Rahmen eines Gemäldes von Lucas Cranach durch Festkleben erheblich beschädigte. Hier ging es für die einschlägig vorbelastete Straftäterin allerdings nicht so gut aus. Das Urteil lautete auf vier Monate ohne Bewährung. Der Skandal dabei: Laut Zeitung beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 900 Euro, hinter der sich wohl 90 Tagessätze zu 10 Euro verbergen. Das grenzt an Strafvereitelung im Amt. In Einzelfällen schafft es die Justiz also durchaus, angemessen zu sanktionieren – so auch in Heilbronn, wo drei Chaoten der „Letzten Generation“, die nur Stunden nach einer Verurteilung direkt wieder eine Straße blockierten, zu Freiheitsstrafen von drei bis fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt wurden. Dennoch funktioniert Abschreckung anders. So wurde ein deutscher Täter, der in London eine Themse-Brücke blockierte, dort zu zwei Jahren und sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das ist die richtige Antwort an die Klimaverbrecher, die rücksichtslos eine ganze Gesellschaft in Geiselhaft nehmen, um die Regierung zu nötigen, Politik nach ihren Vorstellungen zu machen. Man stelle sich vor, die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, auf die ich stolz bin und die ich als Fördermitglied unterstütze, würde nur in Berlin für eine Woche vergleichbare Aktionen wie die „Letzte Generation“ durchführen, um gegen die fortlaufende Flutung Deutschlands mit illegalen Migranten zu protestieren und die Regierung zum Schutz der deutschen Grenzen zu zwingen. Was wäre da wohl los? Die Rede wäre von einem Putsch, und kein Sender des öffentlich-unrechtlichen Schundfunks würde zum Schutz der angeblich bedrohten Demokratie Geringeres fordern als den Einsatz der Bundeswehr. Im Umgang mit den Klimaverbrechern braucht es ein Ende der Verhätschelung. Es sind keine Aktivisten, sondern uneinsichtige Straftäter, die sich über die Rechtsordnung stellen, das Gewaltmonopol des Staates ablehnen und sich zur Selbstjustiz berufen fühlen – auf dem Weg zu einer grünen RAF. Die Verbrecher von heute sind die Terroristen von morgen. Der Antrag der Union ist völlig ungeeignet, um eine angemessene Bestrafung der Klimaverbrecher zu ermöglichen. Soweit die Vorschläge nicht abwegig sind, sind sie untauglich, weil der Spielraum der Justiz, wirksame Strafen zu verhängen, nur geringfügig erweitert werden soll, wie bei der Nötigung. Was man zum Schutz der Gesellschaft wirklich braucht, ist ein Verbrechenstatbestand, der auf die abstrakte Gefahrerhöhung abstellt, die von einer Blockade von Verkehrswegen ausgeht. Bei einer Mindeststrafe von einem Jahr gibt es keine einfache Einstellung mehr. In minder schweren Fällen mag eine Mindeststrafe von drei Monaten ausreichen, aber nicht für Wiederholungstäter und Rädelsführer. In jedem Fall braucht es auch eine Qualifikation mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren für den Fall, dass ein Mensch in die Gefahr des Todes kommt oder gar verstirbt, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies Folge der Blockade ist. Die Verantwortung für die mutwillige Risikoerhöhung für alle Menschen, die Feuerwehr oder Rettungsdienste benötigen, muss von den Tätern getragen werden. Noch eine Anmerkung zum Herrn Kollegen Thomae: Wer wirklich glaubt, dass Zitronenfalter Zitronen falten, der glaubt auch, dass der Verfassungsschutz die Verfassung schützt und nicht die Regierung. Vielen Dank.