Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Dank des Ministers an die professionell Pflegenden möchte ich mich in aller Deutlichkeit anschließen und dabei aber auch die pflegenden Angehörigen einbeziehen. Für die pflegenden Angehörigen sehen wir in diesem Gesetzentwurf einige Unterstützungsmaßnahmen vor. Wir weiten das Pflegeunterstützungsgeld aus. Künftig steht dies den Pflegepersonen für jährlich zehn Tage zu, und zwar immer dann, wenn eine Akutsituation entsteht oder wenn die Versorgung zu Hause plötzlich wegbricht. Solche Akutsituationen können jederzeit und eben nicht nur bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit auftreten. Daher ist das ein wichtiger Schritt. Damit entlasten wir Pflegepersonen in der häuslichen Versorgung und auch die, denen die Pflege zu Hause nur mithilfe von ambulanter oder teilstationärer Pflege, wie etwa der Tagespflege, gelingt. Auch für den Fall, dass Pflegende eine Reha- oder Vorsorgemaßnahme in Anspruch nehmen, schaffen wir mehr Klarheit. Künftig kann der oder die Pflegebedürftige sie begleiten und ist versorgt. Wir verankern diesen Rechtsanspruch auch im SGB XI. Wir sorgen für mehr Transparenz bei der Begutachtung und für mehr Einheitlichkeit bei der Anerkennung der Pflegegrade. So bringen wir Licht ins Dunkel der Ansprüche und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. In der Pandemie haben wir gute Erfahrungen mit telefonischer Beratung und digitalen Formaten gemacht, gerade bei der Folgebegutachtung. Deshalb werden die Freien Demokraten sich in den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass dies noch in die Gesetzgebung miteinfließt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, aufgrund der sehr angespannten finanziellen Situation der Pflegeversicherung erhöhen wir den Beitrag um 0,35 Prozentpunkte. Kinderlose zahlen einen Zusatzbeitrag, und mit einem gestaffelten System berücksichtigen wir die Anzahl der Kinder und werden so dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf diese moderate Beitragserhöhung verständigt. Uns Freien Demokraten ist dies äußerst schwergefallen; denn wir haben die hohe Sozialabgabenquote im Blick. Wir tragen das nur deshalb mit, weil andere Maßnahmen zum Erreichen von finanzieller Stabilität innerhalb der sozialen Pflegeversicherung für uns nicht infrage kommen. Deshalb erteilen wir an dieser Stelle auch allen erneuten Forderungen nach einer Bürgerversicherung oder einer Veränderung der Beitragsbemessungsgrenze eine klare Absage. Das ist mit uns nicht zu machen. Die finanziellen Probleme der sozialen Pflegeversicherung sehen wir Freie Demokraten mit großer Sorge. Nun tritt genau das ein, was wir bei ihrer Einführung befürchtet haben: Immer wieder und in immer kürzeren Abständen droht die Zahlungsunfähigkeit. Aufgrund der demografischen Entwicklung geraten unsere sozialen Sicherungssysteme durch das Umlageverfahren immer mehr unter Druck. Dies lässt sich weder durch unseren schuldenbelasteten Haushalt noch durch endlose Beitragssteigerungen auflösen. Für uns als FDP ist klar: Wir brauchen eine nachhaltige und generationengerechte Form der Finanzierung. Wir brauchen mehr Kapitaldeckung. Deshalb bin ich froh, dass die Expertengruppe, die entsprechende Vorschläge erarbeiten soll – der Minister hat es gesagt –, in diesem Gesetzentwurf benannt wird. Sie muss nun schnell ihre Arbeit tun. Vielleicht greift sie dabei auch auf die Vorschläge der Expertengruppe um Professor Wasem zurück, die ihre Ergebnisse vor Kurzem präsentiert hat. Gewiss wird sich nicht jeder mit einer verpflichtenden Zusatzvorsorge anfreunden können. Doch wir sollten zumindest darüber diskutieren, wenn wir die Finanzierung der Pflege endlich auf sicherere Füße stellen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, doch selbst dann, wenn wir alle finanziellen Probleme lösen sollten, stehen wir immer noch vor den personellen. Deshalb brauchen wir mehr Anstrengungen, damit Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, auch mit Unterstützungsbedarf. Dazu gehören mehr innovative Angebote vor Ort. Ein Förderprogramm für derartige Modellprojekte in diesen Gesetzentwurf noch aufzunehmen, ist deshalb unser Anliegen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen und darauf, diesen Gesetzentwurf noch besser zu machen. Vielen Dank.